Der Kirchengemeinderat
Die Aufgabe des Kirchengemeinderates ist die Leitung der Kirchengemeinde. Diese Aufgabe wird in der Kirchengemeindeordnung (§16 KGO) beschrieben:
Kirchengemeinderat und Pfarrerin/Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind Sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen.
Alle Kirchengemeinden unserer Gesamtkirchengemeinde haben einen eigenen Kirchengemeinderat. Für Angelegenheiten der Gesamtkirchengemeinde werden aus diesem Personenkreis einzelne Kirchengemeinderäte in den sogenannten "verkleinerten Gesamtkirchengemeinderat" entsandt.
Die Amtszeit des Kirchengemeinderates beträgt 6 Jahre.
Kirchengemeinderat Unterböhringen mit Oberböhringen (bis 12.01.2020)
Hinten links beginnend: Pfarrer Georg Braunmüller, Edeltraud Wiermann, Ulrich Rösch, Björn Autenrieth,
vorne links: Margret Fetzer, Kornelia Lang, Sabine Rösch, Kirchenpflegerin der Gesamtkirchengemeinde Dorothee Deppert, Andreas Thurner.